Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Rechtsgebiete unserer Kanzlei in Salzburg – wir beraten Sie

Leistungen, die vom Familienrecht bis hin zum Verkehrsrecht reichen.

Scheidung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Autounfall, Ärztepfusch, Erbstreitigkeiten sind nur einige der Situationen, die einen Besuch bei einem Rechtsanwalt erfordern. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Laufe des Lebens einen Anwalt aufsuchen muss, ist sehr hoch.

Nutzen Sie den umfassenden Service von Kanzlei Dr. Christian Schubert in Salzburg! Wir bieten Ihnen Rechtsangelegenheiten aus beiden Rechtsgebieten – Zivil- und Strafrecht – an einem Ort an. Profitieren Sie von unserer ausführlichen Rechtsberatung und unserer professionellen Prozessvertretung vor allen Gerichten. Wir garantieren Ihnen eine hervorragende juristische Beratung!

Was ist der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht?

Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bekannt, regelt das Verhältnis zwischen gleichgestellten Bürgerinnen und Bürgern. Im Gegensatz dazu wird das Verhältnis zwischen Bürgerin und Bürger und Staat durch das Strafrecht festgelegt. Während sich das Zivilrecht primär auf den Schutz von Einzelpersonen bezieht, konzentriert sich das Strafrecht auf schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag, Körperverletzung und Mordversuch, wobei die Bürgerinnen und Bürger dem Staat untergeordnet sind.

Kosten Unser Honorar

Das Anwaltshonorar ist im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den allgemeinen Honorarkriterien (AHK) geregelt. Die Frage der Kosten wird von Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert sehr sorgfältig geprüft und im Vorhinein angesprochen, um nachträgliche Missverständnisse zu vermeiden.

Darum nehmen die Salzburger Rechtsanwälte sich für die transparente Darstellung des Leistungsumfanges und der Kosten der Kanzlei ausreichend Zeit. Alle Informationen zum Thema Rechtsanwaltstarif bzw. die Honorarrichtlinien finden Sie in der Info-Broschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Zum Seitenanfang